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Tipps gegen „Pokémon-Go“ Jäger auf dem eigenen Betrieb

30.08.2016

Wie der Verband „Familienbetriebe Land und Forst“ berichtet, melden sich täglich Landwirte, die Pokémon-Jäger auf ihren Grundstücken finden. Diese Betriebe scheinen beliebte Unterkünfte für Pokémon-Monster zu sein.

Wie können Sie als Betroffener reagieren falls Sie keinen fremden Besuch erwarten?

  • Der Spieler darf höflich aufgefordert werden, das Privatgelände zu verlassen
  • Unterstützend wirken hier Schilder an den Hofeinfahrten, die das Betreten für Pokémon-Jäger verbieten
  • bei Missachtung der Hinweise z.B. indem über Zäune geklettert wird, darf im Notfall auch wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden
  • Treffpunkte, sogenannte „Pokéstops“ dürfen auch gelöscht werden. Das ist innerhalb der App „Pokémon Go“ oder auf der Internetseite des Betreibers „Niantic Labs“ möglich. Einige Verbraucherzentralen und Fachportale beschreiben dies auf ihren Webseiten.

Quelle: „ Tipps für Betroffene“ aus top agrar 9/2016