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Neue Regelungen beim Antibiotika-Einsatz?

03.02.2012

Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner plant das Arzneimittelgesetz zu verschärfen. Nachdem die Länderminister aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachen Vorschläge zur Senkung des Antibiotika-Einsatzes vorgelegt haben, hat die Bundeslandwirtschaftsministerin nun auch einen Änderungsentwurf  für das Arzneimittelgesetz vorgestellt. Demnach dürfen Antibiotika nur noch eingesetzt werden, wenn sie zur Behandlung einer Krankheit unbedingt notwendig sind.

Zur Vorbeuge wäre der Antibiotikaeinsatz dann allerdings verboten. Des Weiteren ist geplant, dass die Überwachungsbehörden der Länder zukünftig einen besseren Zugriff auf die Daten zu Abgabemengen haben sollen. Zudem soll es schwieriger werden, Antibiotika umzuwidmen. Zur Pflicht sollen Antibiogramme beim Wechsel von Wirkstoffen werden. Ein weiterer Punkt, der geprüft werden soll, ist, ob Tierärzte künftig überhaupt noch Arzneimittel selbst herstellen oder verkaufen dürfen.

Eine Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten kranker Tiere könnte allerdings zu Lasten des Tierschutzes gehen, warnen Tierhalter und Tierärzte. Ein Verbot bestimmter Wirkstoffe kann im schlimmsten Fall Resistenzen gegen einzelne Wirkstoffe hervorrufen. Berufsverbände fordern, dass erst einmal der Antibiotika-Einsatz in einer zentralen Datenbank genau erfasst wird.

Quelle: „Drastische Einschnitte beim Antibiotika-Einsatz“ aus top agrar 2/2012