Maßnahmenkatalog für den hygienischen Umgang mit Getreide, Ölsaaten und Leguminosen
Grundlage ist die regelmäßige Dokumentation aller betriebseigenen Vorgänge zur Futterproduktion, um die Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Das gilt für jeden, der Futter produziert, verarbeitet und lagert. Über die „Basisdokumentation Ackerbau“ wird der gesamte Produktionsprozess im landwirtschaftlichen Betrieb abgebildet. Stäube oder Beimengungen, die Getreide, Ölsaaten und Leguminosen anhaften, können Belastungen oder Verunreinigungen hervorrufen, welche in der Lebensmittelproduktion unerwünscht sind und daher entfernt werden müssen. Daher ist jedes Prozessglied, vom Erzeugerbetrieb bis hin zur Verarbeitung, verantwortlich, solche Beimischungen zu verhindern.
- Alle acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen sind auf die Minimierung unerwünschter Stoffe in der Nahrungsmittelkette auszurichten
- Alle Getreidearten sind Lebensmittel: hohe Mykotoxingehalte können Verwertungs- und Vermarktungsmöglichkeiten erheblich einschränken
- Auswahl angepasster Sorten
- Pfluglose BB nach Mais und Gras vermeiden
- Fruchtfolge erweitern
- Zeitlich optimierter Fungizideinsatz
Sekundärrohstoffe als Düngemittel mindern, auch als Lufteintrag von benachbarten Schlägen, die Qualität des Ernteproduktes. Dies muss den Marktpartnern mitgeteilt werden
- Die optimale
Einstellung des Mähdreschers reduziert Bruchkorn oder unerwünschte Stoffe
- Schnitthöhe
- Siebe
- Windmenge etc.
- Sämtliche Maschinen, die mit dem Erntegut in Berührung kommen, müssen gereinigt und für den Transport von Lebensmitteln geeignet sein
- Beim Gebrauch von Chemikalien zur Reinigung, Desinfektion oder Pflege auf Lebensmittelverträglichkeit achten
- Vor der Beladung sind verschmutzte Transportmittel sorgfältig von Rückständen zu befreien
- Transportmittel, die dem erforderlichen Standard hinsichtlich der Sauberkeit nicht entsprechen, dürfen nicht beladen werden
Transportmittel sind nicht für den Transport von Getreide, Ölsaaten oder Leguminosen zugelassen, wenn vorher
- Asbest und asbesthaltige Materialien
- Tierische Bestandteile
- Klärschlamm, Fäkalien und tierische Exkremente
- Glas oder Metallspäne
- Ätzende oder giftige Stoffe, auch gebeiztes Getreide
geladen waren.
Hinweise hierzu enthalten auch die QS-Leitlinien, die VDM-Leitlinien sowie der Standard GMP+ B 4.1
- Bei der Zwischenlagerung ist ein Schutz vor äußeren Einflüssen anzubringen (Plane etc.)
- Der unmittelbare Be- und Entladebereich muss in einem sauberen und leicht zu reinigenden Zustand sein
- Keine Lagerung von Gefahrstoffen, PSM, Mineralölen oder gebeiztes Saat-und Pflanzgut (lose) in für Getreide, Leguminosen oder Ölsaaten vorgesehenen Lagern
- Alle Oberflächen inklusive Schütt- und Fördereinrichtungen müssen gesäubert und frei von Schimmel, Feuchte und Schädlingen sein
- Gebäude, die für die Lagerung vorgesehen sind, müssen trocken und gegen das Eindringen von Nässe geschützt sein (undichte Stellen im Dach beseitigen!)
- Ausnahmsweise auf Freiflächen und kurzfristig gelagertes Getreide muss vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden
- Zugänge zum Lager müssen geschlossen gehalten werden, um das Eindringen von Tieren zu verhindern
- Der Eintrag von Fremdkörpern ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden
- Ummantelung von Glühbirnen oder Leuchtstoffröhren gegen Glasbruch etc.
- Ist eine Verunreinigung aufgetreten, muss diese behoben werden
- Werkzeuge, Schrauben etc. dürfen nicht im Lagerbereich liegengelassen werden, sondern sind nach Gebrauch umgehend zu entfernen
- Verunreinigungen aller Art sind während der Lagerung zu vermeiden
- Das Lagergut muss
sich in einem lagerfähigen Zustand befinden
- Trocknung
- Kühlung
- Reinigung etc.
- Die Trocknung von Getreide, Ölsaaten und Leguminosen hat qualitätsorientiert zu erfolgen und darf den Gehalt an unerwünschten Stoffen nicht erhöhen bzw. induzieren.
Geeignete Anlagen und abgestimmte Brennstoffe
- Beim Direkttrocknungsverfahren ist der Brenner jährlich vor der Inbetriebnahme von einem Serviceunternehmen auf die korrekte Einstellung und Verbrennung kontrollieren zu lassen
- Temperatur und Gesamtzustand des Lagergutes müssen regelmäßig (zu Beginn der Lagerung mind. 14-tägig) überprüft werden
- Jeder Temperaturanstieg muss näher untersucht werden
- Nach der Ernte zur Gesunderhaltung durchgeführte chemische Behandlungsmaßnahmen, auch partielle, sind dem Käufer schriftlich mitzuteilen
Futtersilos sind in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen zu kontrollieren und gegebenenfalls zu reinigen. Diese CC-relevanten Maßnahmen sind nachweisbar zu dokumentieren.
An der Überarbeitung haben sich die Verbände der Getreide- und Ölsaatenwirtschaft ‑Deutscher Raiffeisenverband, Deutscher Bauernverband, Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen, Deutscher Mälzerbund, Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft, Verband Deutscher Mühlen, Deutscher Verband Tiernahrung, Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland ‑ in Abstimmung mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung beteiligt.
Quellen:
Merkblatt „Maßnahmen für den hygienischen Umgang mit Getreide, Ölsaaten und Leguminosen“, DG Verlag 2010