Besitz von Rindfleisch strafbar
Der indische Bundesstaat Maharashtra hat den Besitz und den Verkauf von Rindfleisch per Gesetz verboten. Damit ist dann nicht mehr nur das Schlachten von Kühen strengstens verboten, sondern auch das von Bullen, Ochsen und Kälbern.
Ebenfalls sieht der Bundesstaat für das Besitzen und Verkaufen von Rindfleisch Geldbußen als auch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Wasserbüffel dürfen hingegen weiterhin geschlachtet und vermarktet werden, weil diese nicht zu den „heiligen Rindern“ zählen.
Quelle: „Besitz strafbar“ aus dlz agrarmagazin Juni 2015