Änderung des nationalen Futtermittelrechts
Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 9. Juli 2010 den Änderungen der 10. Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen zu. Damit werden die Bestimmungen aufgehoben, die durch die am 1. September in Kraft tretende EU-Futtermittelverordnung überlagert werden.
Der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) begrüßte die Novellierung des Futtermittelrechts. DVT-Geschäftsführer Peter Radewahn „Wir begrüßen diesen Schritt der Umsetzung von EU-Recht ausdrücklich. Der politische Wille zur 1:1-Umsetzung von EU-Recht sollte aber auch in kleinen Regelungen noch geradliniger verfolgt werden. Im vorliegenden Fall wäre beispielsweise die nationale Beibehaltung von Einzelvorschriften zur Kennzeichnung von ammoniumsalzhaltigen Futtermitteln sicher entbehrlich gewesen. Wir fordern nachdrücklich, dass auch Dienststellen in Bund und Ländern dem oft berufenen politischen Willen zur 1:1-Umsetzung in der praktischen Rechtsanwendung in Zukunft konsequenter nachkommen.“
Laut Radewahn zählen für die Mischfutterindustrie zu den inhaltlich bedeutsamsten Änderungen des geltenden Rechts folgende Punkte:
- Die Einführung neuer Schätzformeln für die Überprüfung der Energiegehalte in Schweine- und Rinderfutter. Damit übernehme der Gesetzgeber die Vorschläge der Wissenschaft, die in den vergangenen drei bis vier Jahren erarbeitet worden seien. Die Energieschätzung werde damit genauer.
- Mit der Streichung der prozentualen Kennzeichnung und der Angabe der absteigenden Reihenfolge habe der europäische Gesetzgeber bereits im Juni 2009 eine wichtige Entscheidung getroffen, die jetzt in nationales Recht übernommen werde.
- Inhaltlichen Streichungen - beispielsweise der veralteten Typenliste für Mischfutter – da damit nicht nur die Angleichung an europäisches Recht, sondern auch eine spürbare Modernisierung erreicht werde.
- Ein deutlich verbesserter Überblick über einzelne kleinere Verbots- und Durchführungsverordnungen im Bereich des Futtermittelrechts - beispielsweise der Guarkern-Einfuhrverbotsverordnung - werde dadurch erreicht, dass all diese Einzelvorschriften nun zentral zusammengefasst würden. Dies helfe bei der Einhaltung dieser aus Sicherheitsgründen erlassenen Einzelverordnungen und verbessere damit auch die Futtermittelsicherheit.
Pressemitteilung DVT, 09.07.2010